An ausgewählten Standorten ist es uns möglich, Ihre Behandlungskosten direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.
Kostenübernahme auf einen Blick
Je nach dem, wie Sie versichert sind, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten bei der Kostenübernahme für Ihre psychotherapeutische Behandlung. Wählen Sie rechts Ihre Versicherung, um mehr zur Kostenübernahme zu erfahren.
Psychotherapie ist in der Regel eine Leistung der Privaten Krankenversicherungen, die Kosten werden übernommen. Sie können direkt einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.
Psychotherapie ist in der Regel eine Leistung der Heilfürsorge für Angehörige der Bundeswehr und der Bundespolizei, die Kosten werden übernommen. Sie können direkt einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.
Wenn Sie die Kosten Ihrer Therapie in einer unserer Psychotherapiepraxen privat tragen möchten, müssen Sie als Selbstzahler*in lediglich einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und können dann sofort mit den ersten Therapiesitzungen beginnen.
Psychotherapie-Kosten – Wann zahlt die Krankenkasse?
Für die Übernahme der Psychotherapie-Kosten durch die Krankenkasse gelten zwei wesentliche Bedingungen: (1) Der Therapeut muss eine Approbation in einem der Richtlinienverfahren aufweisen und (2) einen Kassensitz inne haben.
(1) Übernommen werden Therapien, die als Richtlinienverfahren gelten. Gemeint sind damit die analytische Psychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie. Diese Therapieverfahren wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss als wirksam erachtet. Erbracht werden kann die Leistung von Psychologischen Psychotherapeuten, die Psychologie studiert und danach eine Ausbildung zum Psychotherapeuten absolviert haben. Auch Fachärzte mit einer Weiterbildung für die Therapie psychischer Erkrankungen (ärztliche Psychotherapeuten) können die Behandlung übernehmen. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten haben oft pädagogische Fächer studiert und danach eine Therapeutenausbildung absolviert.
(2) Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn der Therapeut eine Kassenzulassung hat. Bei allen Psychotherapeuten, die auf der Webseite der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung gelistet sind, ist dies der Fall. Um die Beantragung der Kostenübernahme kümmert sich der Therapeut dann meist selbst.
Wie nehme ich als potentielle*r Patient*in erstmalig Kontakt zum Psychotherapeuten auf?
1. Wer Hilfe bei psychischen Problemen und seelisch belastenden Situationen sucht, dem stehen verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung. Für viele ist der Hausarzt ein erster Anlaufpunkt. Dieser kann Ihnen eine Überweisung zum Psychotherapeuten ausstellen und Ihnen oftmals den regional am nächsten gelegenen Psychotherapeuten empfehlen. Pflicht ist der Besucht beim Hausarzt aber nicht und auch eine Überweisung zum Therapeuten wird nicht zwingend benötigt. Alternativ können Sie sich direkt an einen Psychotherapeuten wenden.
2. Wenn Sie keinen spezifischen Therapeuten suchen, sondern erst einmal nur einen Termin wünschen, dann können Sie mit dem Wunsch nach einer Psychotherapie an die Krankenkassen herantreten. Viele Krankenkassen bieten eine Hotline zur Vermittlung von Arztterminen an, die auch bei der Psychotherapeuten-Suche weiterhilft. Dazu kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und fragen nach dem Facharzt-Terminservice; benennen, dass Sie einen Psychotherapeuten suchen und werden dann zurückgerufen, sobald ein Termin für Sie vereinbart werden konnte. Auch die Terminvermittlung der Kassenärztlichen Vereinigung bietet einen solchen Terminservice an.
3. Praxisadressen können Sie über die Website der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Psychotherapeutenkammer finden. Jedes Bundesland hat eine Psychotherapeutenkammer bzw. die neuen Bundesländer werden durch eine gemeinsame Kammer verwaltet. Meist ist die Psychotherapeutensuche in der Rubrik „Patienten“ zu finden. Sie können dann direkt bei der Praxis anrufen. Die jeweiligen Sprechzeiten sind entweder auf der Webseite der Praxis zu finden oder werden Ihnen durch den Anrufbeantworter angesagt.
4. Mit dem Psychotherapeuten können Sie einen Termin für eine Sprechstunden vereinbaren. Diese stellt eine Art Vorgespräch dar, bei dem geklärt wird, welche Behandlung für Sie geeignet ist und ob die Therapie in der jeweiligen Praxis erfolgen kann. Zu diesem Gespräch bringen Sie Ihre Krankenkassenkarte mit. Bis zu sechs solcher Sprechstunden von jeweils 25 min Dauer kann ein Psychotherapeut mit jedem Patienten vereinbaren.
5. Entweder kann nachfolgend eine Therapie in dieser Praxis durchgeführt werden oder der Psychotherapeut hat momentan keine regulären Therapieplätze frei und empfiehlt Ihnen, eine andere Praxis aufzusuchen. In manchen Fällen schlägt der Psychotherapeut auch vor, eine stationäre (Klinik) oder teil-stationäre (Tagesklinik) Behandlung in Anspruch zu nehmen und stellt einen entsprechenden Einweisungsschein aus.
Psychotherapie Krankenkassen – Was ist eine Akutbehandlung?
Befinden Sie sich in einer Krise, dann können Therapeuten Ihnen mit einer Akutbehandlung schnell helfen. Hierbei erhalten Sie nach der psychotherapeutischen Sprechstunde rasch weitere Termine. Eine Akutbehandlung beinhaltet 24 Gesprächseinheiten mit jeweils 25 Minuten. Diese Sitzungen können auch kombiniert werden (z. B. 12 mal 50 min). Diese Behandlung muss nicht bei der Krankenkasse beantragt werden. Nötig ist die Akutbehandlung, wenn ansonsten eine schwere psychische Erkrankung droht oder wenn andernfalls eine Krankenhauseinweisung erforderlich ist. Der Psychotherapeut stellt Ihnen in der Sprechstunde eine schriftliche Empfehlung für die Akutbehandlung aus. Diese benötigen Sie, wenn der Therapeut Sie aufgrund fehlender Kapazitäten nicht selbst behandeln kann, sondern Sie zu einem anderen Psychotherapeuten gehen müssen.