Privat versichert? Kostenübernahme der Psychotherapie

Psychotherapie ist in der Regel eine Leistung der Privaten Krankenversicherungen, die Kosten werden übernommen. Sie können direkt einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Bitte erkundigen Sie sich zur Sicherheit vorher bei Ihrer privaten Krankenkasse, ob ihre private Krankenkasse die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung übernimmt. Oftmals werden die Kosten nur für eine bestimme Anzahl von Sitzungen übernommen.

Für die Kostenübernahme durch den privaten Versicherer ist es entscheidend, dass die Therapie medizinisch notwendig ist. Dazu wird nach den ersten probatorischen Sitzungen ein Therapieantrag durch den Psychotherapeuten erstellt und beim Versicherer eingereicht. In der Regel umfasst der private Krankenversicherungsschutz etwa 50 Sitzungen Psychotherapie im Jahr. In einigen Tarifen gilt, dass Sie beispielsweise nur fünf Probesitzungen oder die ersten 20 Therapiestunden ohne Rücksprache mit Ihrer PKV in Anspruch nehmen können.

Wo übernimmt die private Krankenkasse die Psychotherapie-Kosten?

Eine Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung für Ihre psychotherapeutische Behandlung ist an allen SANMELIO-Standorten in Berlin, Bonn, Dresden, Koblenz, Landau, Leipzig, Mainz und Trier möglich.

Fragen an Ihren privaten Versicherer hinsichtlich Kostenübernahme der Psychotherapie

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, welche Leistungen ihre private Krankenkasse übernimmt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, sollten Sie im Vorfeld folgende Punkte mit ihrer privaten Krankenkasse klären:

  • Ist die Psychotherapie bei einem approbierten psychologischen Psychotherapeuten ohne gesetzliche Kassenzulassung im Leistungsumfang Ihres Vertrages enthalten?
  • Werden probatorische Sitzungen erstattet?
  • Gibt es Einschränkungen bei der Erstattung?
  • Ist ein Bericht an einen Gutachter notwendig und übernimmt ihr Versicherer die Kosten dafür?

 

Antrag über Psychotherapie an Ihre private Krankenkasse

Bei allen privaten Krankenkassen müssen sie einen Antrag auf Psychotherapie stellen. Welche Angaben Sie in dem Antrag machen müssen ist unterschiedlich, häufig werden Angaben zu Sitzungsanzahl, Kosten und Qualifikation des Psychotherapeuten benötigt. In der Regel werden danach die Kosten übernommen. Wenn Sie eine direkte Abrechnung wünschen, stellen Sie uns einfach eine Abtretungserklärung aus, dann kümmern wir uns um die Abrechnung Kosten ihrer Psychotherapie.

Beihilfeberechtigte in der Psychotherapie

Sind Sie Beihilfeberechtigt, dann werden immer 5 probatorische Sitzungen von der Beihilfe übernommen. Zusätzlich auch die Kosten für die Erstellung der Anamnese und die Kosten für den Bericht an den Gutachter. Der Bericht an den Gutachter ist für die Beihilfe zwingend notwendig. Beihilfeberechtigte Patienten können also direkt einen Termin vereinbaren, eine Nachfrage an die Beihilfe ist an dieser Stelle nicht erforderlich.

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