Fragen an Ihren privaten Versicherer hinsichtlich Kostenübernahme der Psychotherapie
Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, welche Leistungen ihre private Krankenkasse übernimmt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, sollten Sie im Vorfeld folgende Punkte mit ihrer privaten Krankenkasse klären:
- Ist die Psychotherapie bei einem approbierten psychologischen Psychotherapeuten ohne gesetzliche Kassenzulassung im Leistungsumfang Ihres Vertrages enthalten?
- Werden probatorische Sitzungen erstattet?
- Gibt es Einschränkungen bei der Erstattung?
- Ist ein Bericht an einen Gutachter notwendig und übernimmt ihr Versicherer die Kosten dafür?
Antrag über Psychotherapie an Ihre private Krankenkasse
Bei allen privaten Krankenkassen müssen sie einen Antrag auf Psychotherapie stellen. Welche Angaben Sie in dem Antrag machen müssen ist unterschiedlich, häufig werden Angaben zu Sitzungsanzahl, Kosten und Qualifikation des Psychotherapeuten benötigt. In der Regel werden danach die Kosten übernommen. Wenn Sie eine direkte Abrechnung wünschen, stellen Sie uns einfach eine Abtretungserklärung aus, dann kümmern wir uns um die Abrechnung Kosten ihrer Psychotherapie.
Beihilfeberechtigte in der Psychotherapie
Sind Sie Beihilfeberechtigt, dann werden immer 5 probatorische Sitzungen von der Beihilfe übernommen. Zusätzlich auch die Kosten für die Erstellung der Anamnese und die Kosten für den Bericht an den Gutachter. Der Bericht an den Gutachter ist für die Beihilfe zwingend notwendig. Beihilfeberechtigte Patienten können also direkt einen Termin vereinbaren, eine Nachfrage an die Beihilfe ist an dieser Stelle nicht erforderlich.