Als Versicherte*r einer privaten Krankenkasse können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Wir stellen Ihnen die von uns erbrachten Leistungen gemäß Gebührenordnung für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen (GOÄ/GOP) in Rechnung. Diese Rechnung leiten Sie dann an Ihre private Krankenkasse zur Erstattung weiter.
Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, ist eine Kostenübernahme unter bestimmten Bedingungen möglich. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu.
An unserem Standort in Trier ist es uns darüber hinaus möglich, über die Heilfürsorge der Bundeswehr oder Bundespolizei abzurechnen.
Als Selbstzahler*in können Sie bei gegebener Verfügbarkeit direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und dann sofort mit den ersten Therapiesitzungen beginnen.